Sonderprogramm "Klimaresilienz in Kommunen" im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes NRW
- Christian Sommer
- 31. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Jan. 2024
Antragsfrist: Bis 31.12.2021
Bewilligungszeitraum: Bis 31.12.2022
Förderhöhe: Bis 50%
Antragstellung: Bei der Entsprechenden Kommune
Nutzen Sie unseren Service, wir beraten Sie zu Ihren Projekt und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Folgende Maßnahmen werden Gefördert
Dach- und Fassadenbegrünung:
Alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei der Schichtaufbau des Dachsubstrates mindestens einer extensiven Dachbe- grünung von 5-15 cm Substratauflage entsprechen muss.
Ausgaben für Entwurf und Planung

"Coole" öffentliche Räume:
Stadtbäume: Baum- und Strauchpflanzungen. Hierbei sind grundsätzlich vorrangig heimische Pflanzen für die Begrünung zu verwenden.
Nutzung mobiler Bäume,
Anlegen von Mulden oder Wasserspeicher unter Bäumen (Rigolen) zur Regenwasserversickerung und evtl. -speicherung („Schwammstadt-Konzept“),
Weitere Maßnahmen der Regenwasserspeicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen,
Installation von mobilen oder festen Trinkbrunnen,
Errichtung von Wasserspielen, Nebelduschen und Wasserfontänen,
Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern,
Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten Grünflächen: z.B. Schaffung und Vernetzung von Pocket Parks,
Anlegen von Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen,
Errichtung von Pergolen/freistehenden Rankelementen,
Errichtung von Staudenbeeten,
Urbanes Gärtnern auf temporären Freiflächen,
Bau von Verschattungsanlagen (z.B. außenliegenden Sonnenschutz),
Albedomanagement (die Verwendung heller, reflektierender Materialien auf städtischen Oberflächen, wie z.B. helle Fassadenfarben),
Ausgaben für Entwurf und Planung.

Hier Finden Sie das Komplette Förderprogramm:
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